Allgemeine Geschäftsbedingungen der
KH ImmoConsult GmbH (nachfolgend „Vermittler“)
myRooms.AG (nachfolgend „Vermittler) und der
ZIMMERPOOL TWO GmbH
für die mietweise Überlassung von Unterkünften
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Unterkünften und im Zusammenhang damit erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Vermittler.
Die KH ImmoConsult GmbH und die myRooms.AG treten als Vermittler von Unterkünften (z. B. Monteur- und Ferienunterkünften) im Namen und auf Rechnung der Eigentümer/Vermieter auf und erstellen die Abrechnung mit den Vermietern.
Die Unterkünfte werden ausschließlich im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Auftraggebers gebucht. Vertragspartner sind demzufolge immer nur der Auftraggeber und der jeweilige Vermieter, nicht die Vermittler.
Preise
Die Preisgestaltung obliegt ausschließlich den Vermittlern. Absprachen mit den Vermietern haben keine Gültigkeit.
Kaution
Zur Absicherung gegen evtl. auftretende Schäden, Schlüsselverlust, Diebstahl und zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis/der Buchung kann für eine Unterkunft eine Kaution in Höhe von 1.000 € oder in der vereinbarten Höhe gestellt.
Die Kaution ist innerhalb von 5 Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses/der Buchung auf ein vom Mieter bekannt zu gebendes Konto zurückzuüberweisen, sowie die Kaution nicht in Anspruch genommen wurde.
Buchung/Zahlung
Eine verbindliche Buchung kommt zustande, wenn die Unterkunft schriftlich oder mündlich vom Mieter bestellt und von den Vermittlern z. B. durch Zusendung der Rechnung (ist gleichzeitig Buchungsbestätigung) bestätigt wurde.
Die Buchung ist bindend. Die Buchung kommt nur zwischen Mieter und Vermieter zustande und darf seitens des Mieters nicht zur Untervermietung an eine dritte Partei benutzt werden.
Die Übernachtungskosten sowie Gebühr für Endreinigung und ggf. Kaution sind sofort fällig. Bei Verlängerungsbuchungen sind die Übernachtungskosten bis spätestens am dritten Tag der Verlängerungsbuchung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung tritt automatisch der Zahlungsverzug ein.
Bei Nichtzahlung behalten sich die Vermittler vor, die Buchung kostenpflichtig (Stornogebühren) zu stornieren.
Eine Veränderung der Buchung (Verlängerung, Verkürzung, Änderung der Personenzahl etc.) ist in Abstimmung mit den Vermittlern möglich. Ggf. können sich hierdurch andere Preise ergeben.
Eine vorzeitige Abreise berechtigt nicht auf Erstattung des bezahlten Betrages.
Alternative Übernachtungsmöglichkeiten
Bei unvorhersehbaren Ereignissen sind die Vermittler berechtigt, alternative Unterkünfte anzubieten.
Stornierung
Die Stornierung von Verlängerungen muss im Voraus oder spätestens am ersten Tag der Verlängerungsbuchung erfolgen.
Spätere Stornierungen (= Im Nachhinein) werden nicht akzeptiert. Der volle Rechnungsbetrag ist dann zu bezahlen.
Bei Stornierung der Buchung wird eine Stornopauschale berechnet:
Stornopauschale |
Vereinbarte Leistung |
80% |
Übernachtung ohne weitere Leistungen |
Verwendung der Unterkunft
Sämtliche Unterkünfte dürfen nur zu Wohnzwecken genutzt werden.
Zugang der Wohnung durch den Vermieter/Vermittler
Bei Gefahr im Verzug und/oder aus sicherheitstechnischen Gründen (z. B. Heizung, Kontrolle elektrische Geräte, offene Fenster/Gefahr von Wassereintritt usw.) ist der Eigentümer/Vermittler berechtigt, die Unterkunft zu betreten.
Mängel an der gebuchten Unterkunft
Der Vermittler muss über während des Aufenthalts auftretende Mängel an der gebuchten Unterkunft unverzüglich informiert werden, damit er die Möglichkeit hat, Abhilfe zu schaffen. Im Nachhinein gerügte Mängel können nicht berücksichtigt werden.
Vom Mieter verursachte Schäden
Verursacht der Mieter einen Schaden in der angemieteten Unterkunft, kommt er dafür auf – entweder über seine Haftpflichtversicherung oder persönlich. Er haftet für alle eingebuchten Personen. Kaution wird einbehalten.
Bei Ungezieferbefall ist stets der Mieter verantwortlich und zur Zahlung der Ungezieferbeseitigung verpflichtet.
Haftung
Die Vermittler haften nicht für den Vermittlungserfolg/mangelfreie/tatsächliche Erbringung der Unterkunftsleistung, sondern nur, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist der Geschäftssitz des jew. Vermittlers.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ergänzungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt selbst für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.